Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, erscheint nicht selten der Abschluss eines firmenbezogenen Sanierungstarifvertrages als Mittel der Wahl: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, weiter in das Unternehmen zu investieren, und die Arbeitnehmer erbringen einen eigenen Sanierungsbeitrag, indem sie z.B. auf bestimmte tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. So hofft man, gemeinsam das Unternehmen zukunftsfit zu machen und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Doch was, wenn die Sanierung scheitert und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen?

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